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Ihr Ansprechpartner für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht ist:
Herr Rechtsanwalt Volker Breyer

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

  • Abfindung

  • Abwicklungsvertrag

  • Arbeitnehmerhaftung

  • Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

  • Arbeitslosengeld (Sperrfrist)

  • Arbeitsvertrag

  • Arbeitszeit

  • Arbeitszeugnis (einfach & qualifiziert)

  • Aufhebungsvertrag

  • Ausschlussfristen

  • Außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung)

  • Befristung

  • Berufsausbildung

  • Betriebsübergang

  • Direktionsrecht

  • Eingruppierung in Lohngruppen

  • Einigungsstellen (z.B. IHK oder bei der Handwerkskammer)

  • Endgeldvorzahlung

  • Inbezugnahme von Tarifbeträgen

  • Insolvenzausfallgeld

  • Krankheit

  • Kündigung

    • Betriebsbedingte Kündigung

    • Personenbedingte Kündigung

    • Verhaltensbedingte Kündigung

  • Kündigungsfrist

  • Kündigungsschutzklage

  • Kurzarbeit

  • Massenentlassung

  • Mobbing

  • Mutterschutz

  • Pfändungsfreibetrag

  • Schwerbehinderungen

  • Sozialauswahl

  • Sozialplan

  • Überstunden

  • Urlaub

  • Urlaubsgeld

  • Vertragsstrafe

  • Weihnachtsgeld

  • Wettbewerbsverbot

VOLKER BREYER

RECHTSANWALT
  • Ausbildung zum Industriekaufmann
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht
  • Zugelassen an allen Amts-, Land- und am Oberlandesgericht
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
  • Mitglied des Anwaltsvereins Aachen
  • Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)

Herr Volker Breyer ist Ihr Ansprechpartner für folgende Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht
  • Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
  • Ehe-/Familienrecht, Scheidungs- und Unterhaltsrecht
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • allgemeines Zivilrecht
  • Kaufrecht

„Wir sind der Überzeugung, dass mandantenorientierte Dienstleistungen sowie spezialisiertes Fachwissen unerlässliche Voraussetzungen einer zielorientierten anwaltlichen Beratung sind.“