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Ihr Ansprechpartner für das Rechtsgebiet Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht ist:
Herr Rechtsanwalt Olaf Middendorf

  • Arten der Begründung

  • Vertragliche Einräumung von Sondereigentum

  • Formvorschriften

  • Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums

  • Unselbständigkeit des Sondereigentums

  • Grundbuchvorschriften

  • Teilung durch den Eigentümer

  • Schließung der Wohnungsgrundbücher

  • Unauflöslichkeit der Gemeinschaft

  • Veräußerungsbeschränkung

  • Rechte des Wohnungseigentümers

  • Pflichten des Wohnungseigentümers

  • Gebrauchsregelung

  • Nutzungen, Lasten und Kosten

  • Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft

  • Entziehung des Wohnungseigentums

  • Wirkung des Urteils

  • Gliederung der Verwaltung

  • Verwaltung durch die Wohnungseigentümer

  • Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau

  • Wohnungseigentümerversammlung

  • Einberufung, Vorsitz, Niederschrift

  • Mehrheitsbeschluß

  • Bestellung und Abberufung des Verwalters

  • Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

  • Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

  • Verwaltungsbeirat

  • Inhalt des Dauerwohnrechts

  • Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten

  • Veräußerungsbeschränkung

  • Heimfallanspruch

  • Vermietung

  • Eintritt in das Rechtsverhältnis

  • Zwangsversteigerung

  • Haftung des Entgelts

  • Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte

  • Belastung eines Erbbaurechts

OLAF MIDDENDORF

RECHTSANWALT
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht
  • Zugelassen an allen Amts-, Land- und am Oberlandesgericht
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
  • Mitglied des Anwaltsvereins Aachen
  • Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)

Herr Olaf Middendorf ist Ihr Ansprechpartner für folgende Rechtsgebiete:

  • Baurecht, Bauvertragsrecht, Bauplanungsrecht
  • Handelsrecht, Handelsvertreterrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Mietrecht, Pachtrecht, Gewerberaummietrecht
  • allgemeines Zivilrecht
  • Kaufrecht

„Wir sind der Überzeugung, dass mandantenorientierte Dienstleistungen sowie spezialisiertes Fachwissen unerlässliche Voraussetzungen einer zielorientierten anwaltlichen Beratung sind.“